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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Koblenz: Irreführende Werbung mit „Größte Deutsche Fachkanzlei“

Das LG Koblenz hat mit Urteil vom 06.03.2012, Az.: 4 HK O 89/11 entschieden, dass die Bezeichnung „Größte deutsche Fachkanzlei“ irreführend und damit unlauter nach § 5 UWG sein kann.

Die Kläger (Fachanwälte für Sozialrecht) hatten die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen, da diese in mehreren Zeitungen unter den Bezeichnungen „DGB Rechtsschutz: Größte Deutsche Fachkanzlei“ und „Größte Deutsche Fachkanzlei“ auftrat. Die klägerische Seite sah hierin ein wettbewerbswidriges Verhalten, da nachweislich feststand, dass die Beklagte nur Gewerkschaftsmitglieder vor Gericht vertrat. Das Gericht folgte der Argumentation der Kläger. Durch die Bezeichnung „Größte Deutsche Fachkanzlei“ würden die angesprochenen Verkehrskreise in die Irre geführt, § 5 UWG.

Wörtlich heißt es in der Entscheidung: „Der durchschnittlich informierte, situationsadäquat aufmerksame und verständige Verbraucher der Rechtsdienstleistungen in Anspruch nehmen will, versteht den Begriff Fachkanzlei“ dahin, dass es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei handelt, in der sich Berufsträger mit einer besonderen Qualifikation zusammengeschlossen haben.“
Die Beklagte beschäftige in Wahrheit aber gar keine zugelassenen Rechtsanwälte, geschweige denn Fachanwälte. Demzufolge liege eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 UWG vor.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer