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LG Heilbronn: Werbung mit Testurteil der Stiftung Warentest kann irreführend sein
Das LG Heilbronn hat mit Urteil vom 12.01.2012, Az.: 8 O 381/11 entschieden, dass eine Werbung mit einem Testurteil der Stiftung Warentest irreführend ist, wenn dieses sich nicht auf alle damit beworbenen Produkte bezieht.
In dem konkreten Fall hatte die Beklagte eine Werbeanzeige für Hundefutter (sowohl Trocken- als auch Feuchtfutter) geschaltet. Mittig über dem Anzeigentext war das Testurteil „Sehr gut“ der Stiftung Warentest platziert. Der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen sah hierin einen Wettbewerbsverstoß, da sich das Testurteil laut Stiftung Warentest nur auf das Trockenfutter bezog. Durch die mittige Platzierung werde aber bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, auch das Nassfutter habe die Auszeichnung erhalten.
Die Richter am LG Heilbronn verurteilten die Beklagte zur Unterlassung, Die Werbung sei irreführend nach § 5 UWG, da sie zur Täuschung geeignete Angaben über das Produkt enthalte. Dem Leser werde der unzutreffende Eindruck vermittelt, die Auszeichnung beziehe sich auf beide Produkte. Die Beklagte konnte nicht erläutern, warum die Anzeige gerade auf diese Art und Weise gestaltet sein musste.