Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
Anmeldung von Minderjährigen bei eBay
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Die Nutzung der einzelnen Dienste setzt die (kostenlose) Anmeldung als Mitglied bei eBay voraus, welche u.a. durch die Eröffnung eines Mitgliedskontos erfolgt. Vertragspartner ist bei Mitgliedern mit EU-Wohnsitz die eBay Europe S.à r.l., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg. In den von eBay gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) ist geregelt, dass Minderjährige sich nicht bei eBay anmelden dürfen. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
Die vorgenommene Einschränkung erklärt sich mit den Regelungen zur Geschäftsfähigkeit im BGB, §§ 104 ff. Nach § 104 Nr. 1 BGB ist geschäftsunfähig, wer das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat- ein Vertragsschluss im Rahmen einer durchgeführten eBay Auktion ist nicht möglich, da die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen nichtig ist, § 105 BGB.
Zwischen vollendetem siebten Lebensjahr und der Vollendung des 18 Lebensjahres ist ein Minderjähriger in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt, § 106 BGB. Die meisten Rechtsgeschäfte die beschränkt Geschäftsfähige abschließen, sind schwebend unwirksam, § 107 BGB. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt dann von der nachträglichen Zustimmung (Genehmigung) des gesetzlichen Vertreters, meist der Eltern, ab.
Um mögliche Unsicherheiten bei Verträgen mit beschränkt geschäftsfähigen Personen zu vermeiden, hat eBay die Mitgliedschaft für diesen Fall vertraglich ausgeschlossen. Dies ist rechtlich zulässig.