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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Rechtslage bei eBay-Bewertungen

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

eBay Mitglieder haben die Möglichkeit, ihren Vertragspartner zu bewerten. In den eBay-Grundsätzen zu Bewertungen heißt es: „Basierend auf den Grundprinzipien des Handelns auf eBay sollen Bewertungen ein aussagekräftiges Bild über die Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder wiedergeben. Dafür ist es notwendig, dass sich die Handelspartner im Anschluss an die Transaktionen gegenseitig bewerten. In das Bewertungsprofil eines Mitglieds fließen sowohl die positiven als auch die negativen und neutralen Erfahrungen ein, die andere eBay-Mitglieder mit einem Handelspartner gemacht haben.“

Käufer werden sich neben dem Angebotstext vor allem das Bewertungsprofil des Verkäufers näher anschauen, bevor sie einen Vertrag schließen. Ein schlechtes Bewertungsprofil mit vielen negativen Bewertungen führt fast immer zu einem starken Umsatzrückgang des Verkäufers. Ist die Kritik berechtigt, hat das Bewertungsprinzip seinen Zweck erfüllt.

Allerdings gibt es auch eine Reihe von Fällen, wo ein Verkäufer mehrere unberechtigte negative Bewertungen erhält. Hier stellt sich die Frage, was der Betroffene gegen die ungerechtfertigte Kritik unternehmen kann.

Zunächst besteht für den Betroffenen die Möglichkeit, auf die negative Bewertung zu antworten und einen eigenen Kommentar zu der erfolgten Bewertung abzugeben. Auch eine einvernehmliche Rücknahme der negativen Bewertung ist möglich, wobei hier nur der negative Bewertungspunkt entfernt wird, der Kommentar an sich aber bestehen bleibt und lediglich mit einem Hinweis auf Löschung versehen wird.

Daneben können sich Betroffene per Antrag an eBay selbst wenden und eine Löschung der streitigen Bewertung verlangen. Ob, wann und in welchem Umfang (Kommentar/Bewertungspunkt) eine Löschung erfolgt, entscheidet alleine eBay. Das Unternehmen weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass ein Entfernen von Bewertungen nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Die einzelnen Gründe können auf der Internetseite von eBay nachgelesen werden.

Schließlich haben Betroffene auch die Möglichkeit gerichtlich gegen eine negative Bewertung vorzugehen. In Betracht kommt ein Unterlassungs- und oder Beseitigungsanspruch, sowie ein Schadenersatzanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Erforderlich ist aber stets eine genaue Prüfung der Rechtslage für jeden Einzelfall.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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