Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung – Waldorf Frommer – Taffe Mädels
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
Betroffenes Werk: Taffe Mädels
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Eine Erfahrung, die sich in den letzten Jahren immer wieder bestätigt hat, ist, dass viele Abgemahnte die Sach- und Rechtslage völlig falsch einschätzen. So machen viele Betroffene schon den grundlegenden Fehler, eine Abmahnung deswegen zu ignorieren, weil sie nicht als Einschreiben, sondern mit normaler Briefpost kam. Das ist aber falsch: das Abmahnschreiben muss weder als Einschreiben ankommen, noch ist die spätere Ausrede hilfreich, man habe das Schreiben nicht erhalten. Grundsätzlich wird, auch beim Versand eines einfachen Briefes, davon ausgegangen, dass dieser den Empfänger erreicht hat. Ignoriert dieser nun die gesetzten Fristen, so kann im ungünstigsten Fall die abmahndene Seite Unterlassungs- und/ oder Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen, so dass schnell Kosten im Raum stehen, die die die ohnehin hohe Forderung aus der Abmahnung übersteigen. Gerade bei Unterlassungsverfahren sind Kosten im Bereich mehrerer tausend Euro eher die Regel als die Ausnahme.
Auch die Behauptung, dass es sich bei einer Abmahnung um reine Abzocke handeln würde oder dass eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche nicht erfolgen würde, weil es sich um Betrug handeln würde, ist falsch. Sicherlich wird man über Bestehen und Umfang der jeweils geltend gemachten Ansprüche streiten können, grundsätzlich ist das Rechtsinstitut der Abmahnung jedoch ein sehr sinnvolles und auch wirkungsvolles Instrument, wenn es um die zukünftige Verhinderung von Rechtsverletzungen geht. Betroffene sollten sich daher immer verdeutlichen, dass es zunächst einmal nicht um die Zahlungsforderung aus der Abmahnung geht, sondern der Unterlassungsanspruch im Vordergrund steht. Aus dieser rechtlichen Wertung können sich auch Angriffspunkte für die Abmahnung ergeben, wenn z.B. der Abmahner durch die falsche Geltendmachung bzw. Gewichtung der Ansprüche zu verstehen gibt, dass es ihm in erster Linie um die Zahlung geht.
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sollte erst nach einer ausführlichen anwaltlichen Beratung auf das Abmahnschreiben geantwortet werden.