Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung – Schulenberg & Schenk – New World
Abmahnende Kanzlei: Schulenberg und Schenk
Rechteinhaber: MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K.
Betroffenes Werk: New World
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Abgemahnte neigen oft dazu, die Zahlungsforderung aus der Abmahnung als Hauptproblem wahrzunehmen. Tatsächlich muss hier gesagt werden, dass die beanspruchten Summen in allen Fällen eine untergeordnete Rolle spielen.
Hauptbestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Dieser zieht, insbesondere im Fall der gerichtlichen Geltendmachung, ein hohes finanzielles Risiko nach sich. Hier können schnell Verfahrenskosten im Bereich mehrerer tausend Euro im Raum stehen. Dies gilt selbst dann, wenn in der Abmahnung selbst vordergründig deutlich geringe Beträge eingefordert werden.
Es wäre daher falsch, den Blick hauptsächlich auf die Zahlungsforderung zu richten. Viel wichtiger ist der richtige Umgang mit dem Unterlassungsanspruch. Das gilt sowohl im Hinblick auf den konkret vorliegenden Fall, in dem der Unterlassungsanspruch bereits geltend gemacht wird. Gleichzeitig muss aber auch die zukünftige Entwicklung, insbesondere wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, im Auge behalten werden. Schließlich ist jede Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe zu versehen, so dass ein zukünftiger Verstoß unter Umständen ein Vielfaches kostet, als es der Abmahner mit der einzelnen Abmahnung fordert.
Die erhobenen Ansprüche sollten nicht ungeprüft erfüllt werden. Empfehlenswert ist eine vorherige anwaltliche Beratung.