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Abmahnung – CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Evil Angel – Big Tit Centerfolds
Kürzlich wurde uns eine Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag von John Stagliano, Inc. dba EA Productions Evil Angel zur Prüfung vorgelegt. Begehrt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten. Betroffen ist der Film „Evil Angel – Big Tit Centerfolds“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse
Abmahnende Kanzlei: CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechteinhaber: John Stagliano, Inc. dba EA Productions Evil Angel
Betroffenes Werk: Evil Angel – Big Tit Centerfolds
Rechtlicher Hintergrund
Nach derzeitiger Rechtslage besteht eine Vermutung, dass der jeweilige Anschlussinhaber verantwortlich für die über seinen Internetanschluss begangenen Rechtsverletzungen ist. Deswegen erhält er zunächst einmal das Abmahnschreiben.
Nach Erhalt der Abmahnung ist es nicht nur wichtig, die Ansprüche richtig einzuordnen und zu bewerten, sondern vor allem auch Ruhe zu bewahren.
In den meisten Fällen stellen sich Abmahnungen weder als Betrug noch als Abzocke dar. Natürlich muss ein Rechteinhaber die illegale Verbreitung seiner Werke in Tauschbörsen nicht einfach so hinnehmen. Aus rechtlicher Sicht stellt sich jedoch die Frage, in welchem Umfang die Ansprüche im Einzelfall bestehen.
Tatsächlich muss der betroffene Anschlussinhaber sich verdeutlichen, dass es in erster Linie nicht um den zugegebenermaßen hohen Zahlungsanspruch geht. Beträge in Höhe von mehreren hundert bis über tausend Euro können hier durchaus als Regelfall bezeichnet werden. Ob sie aber in diesem Umfang bestehen, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Nicht immer bestehen die Zahlungsansprüche tatsächlich in der geltend gemachten Höhe.
Betroffene sollten den Blick jedoch eher auf den Unterlassungsanspruch richten. Dies liegt daran, weil die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen von Unterlassungsansprüchen viel weitreichender sind.
In rechtlicher Hinsicht gilt es zu beachten, dass die Unterlassungserklärung – egal in welcher Form diese abgegeben wird – grundsätzlich lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes auch eine Vertragsstrafe nach sich zieht.
Aufgrund des hohen Gegenstandswertes eines Unterlassungsanspruches ist dieser aber auch in finanzieller Hinsicht beachtenswert. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sind teure Verfahren leider die Regel. Vor allem Unterlassungsklagen können hier Kosten auslösen, die ohne weiteres den Zahlbetrag aus der Abmahnung übersteigen. Daneben ist dann aber immer noch der nach wie vor offene Anspruch auf Schadenersatz im Raum stehend. Diese Kostenrisiken machen deutlich, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung fast immer Sinn macht.
Auf keinen Fall sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Die originale Unterlassungserklärung führt regelmäßig zu einem Schuldanerkenntnis. Besser sollte die Erklärung modifiziert, d.h. abgeändert werden. Man spricht in einem solchen Fall von einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Abzuraten ist hier von der Verwendung von Mustern, die den Einzelfall nicht angemessen erledigen können. Vielmehr muss anwaltliche Hilfe in Betracht gezogen werden.
Erst jetzt sollte sich das Augenmerk auf den Zahlungsanspruch richten. Hier kann es sinnvoll sein, auf einen Vergleich hinzuarbeiten, oder aber – je nach den Möglichkeiten des Einzelfalls – eine Zahlung komplett zu verweigern.
Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, deren Bestehen im jeweiligen Einzelfall überprüft werden sollte. Beispielsweise, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, ist zumindest der Schadenersatzanteil des geforderten Betrages zurückzuweisen. Betreffend die Anwaltskosten der Gegenseite können diese, entweder nach § 97a Abs. 2 UrhG oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), als niedriger anzusetzen sein als vorgetragen. Schließlich ist auch keineswegs gesagt, dass die angegebene IP-Adresse in jedem Fall ohne Fehler ermittelt worden und dem entsprechenden Anschlussinhaber überhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Diese und weitere Angriffspunkte sollten zusammen mit einem Anwalt besprochen werden.