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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Informationspflichten beim Widerrufsrecht

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

Der Unternehmer hat bei der Einräumung des Widerrufsrechts eine Vielzahl von Informations- und Belehrungspflichten zu beachten, vgl. §§ 312g, 360 BGB in Verbindung mit Art. 246 EGBGB.

Nach § 360 BGB hat ein Unternehmer einen Verbraucher bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren. Dabei sollte das amtliche Muster des Gesetzgebers verwendet werden, vgl. Muster der Anlage 1 und 2 zum EGBGB.

Wird dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung in Textform übermittelt und hat der Unternehmer seine Informationspflicht nach Art. 246 § 1 Nr. 10 EGBGB  vor Vertragsschluss erfüllt, beträgt die Widerspruchsfrist 14 Tage, § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB (sog. verkürzte Widerspruchsfrist beim Fernabsatzvertrag).

Geht die Belehrung dem Verbraucher später zu, beträgt die Frist einen Monat. Der Fristbeginn richtet sich abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 BGB nach § 312d Abs. 2 BGB.

Anm.: Im Wege der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2011/83/EU soll für die Zukunft europaweit nur noch eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen gelten. Am 13.12.2013 endet für den deutschen Gesetzgeber die Frist zur Umsetzung der Vorgaben aus der europäischen Richtlinie in deutsches Recht. Die Änderungen gelten voraussichtlich ab dem 13.06.2014.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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