Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung Urmann + Collegen U+C „The Bombshells“ (Film)
Erneut wurde in unserer Kanzlei eine Abmahnung zur Prüfung vorgelegt:
Abmahnende Kanzlei: Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Betroffenes Werk: The Bombshells
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 650,00 EUR
Mit der betreffenden Abmahnung macht der Rechteinhaber eine Verletzung von Urheberrechten an einem geschützten Werk geltend. Die Rechtsverletzung soll durch das unerlaubte Anbieten in einer Tauschbörse (wie z.B. edonkey, emule, bittorent) erfolgt sein. Ermittelt werden solche Rechtsverletzungen durch spezielle Überwachungsunternehmen, die im Auftrag der Rechteinhaber in Tauschbörsen gezielt die IP-Adressen mutmaßlicher Rechtsverletzer protokollieren. Anschließend wird über ein gerichtliches Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG der Anschlussinhaber ermittelt und diesem eine Abmahnung zugestellt.
Nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung sollte der Empfänger trotz der Formulierungen in dem Abmahnschreiben vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Nicht immer sind die behaupteten Ansprüche tatsächlich gegeben. Um diese daher nicht voreilig anzuerkennen, sollte keinesfalls die vorbereitete Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch von einer (teilweisen) vorbehaltslosen Zahlung ist zu warnen. Zunächst sollte festgestellt werden, ob und inwieweit die behauptete Urheberrechtsverletzung überhaupt mittels des eigenen Anschlusses begangen worden sein kann.
Erst im Anschluss daran ist auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Empfehlenswert wird in den meisten Fällen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sein, die jedoch nur in abgeänderter („modifizierter“) Form erfolgen sollte. Von der alleinigen Abgabe einer Unterlassungserklärung wird häufig abzuraten sein, stattdessen sollte ein Begleitschreiben die Ansprüche je nach Sachlage entweder zurückweisen oder auf ein entsprechend reduziertes Vergleichsangebot abzielen. Da sowohl bei der Erstellung der modifizierten Unterlassungserklärung als auch dem Begleitschreiben schnell in der Folge teure Fehler passieren, ist eine vorherige anwaltliche Beratung zu empfehlen.