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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung – Schulenberg & Schenk – Paranormal Entity 1

Die Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg und Schenk geht im Auftrag der MIG Film GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor. Zu den erhobenen Ansprüchen gehören wie üblich ein Unterlassungs- sowie diverse Zahlungs- und Schadenersatzansprüche. Gegenstand der Abmahnung ist „Paranormal Entity 1“.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse

Abmahnende Kanzlei: Schulenberg und Schenk

Rechteinhaber: MIG Film GmbH

Betroffenes Werk: Paranormal Entity 1

Filesharing-Abmahnung: So verhalten Sie sich richtig

Oft sind betroffene Internetanschlussinhaber wegen des Erhalts eines Abmahnschreibens überrascht, da sie sich nicht in der Verantwortung sehen. Derzeit besteht aber eine Vermutung dahingehend, dass der Anschlussinhaber persönlich für die vorgeworfene Rechtsverletzung verantwortlich ist.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte zunächst Ruhe bewahrt und verstanden werden, welche Ansprüche tatsächlich im Raum stehen.

In den meisten Fällen stellen sich Abmahnungen weder als Betrug noch als Abzocke dar. Es ist vielmehr nachvollziehbar, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke schützen wollen. Aus rechtlicher Sicht stellt sich jedoch die Frage, in welchem Umfang die Ansprüche im Einzelfall bestehen.

Tatsächlich muss der betroffene Anschlussinhaber sich verdeutlichen, dass es in erster Linie nicht um den zugegebenermaßen hohen Zahlungsanspruch geht. Auch hohe Summen sind nicht ungewöhnlich, jedoch jeweils im Einzelfall zu prüfen. Denn der Zahlungsanspruch kann im Einzelfall nicht oder nur teilweise zustehen.

Viel wichtiger ist hingegen der Unterlassungsanspruch. Dieser ist nämlich sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund.

In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer – grundsätzlich lebenslang bindenden – Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.

In finanzieller Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass der Unterlassungsanspruch einen regelmäßig hohen Gegenstandswert nach sich zieht. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sind teure Verfahren leider die Regel. Vor allem Unterlassungsklagen können hier Kosten auslösen, die ohne weiteres den Zahlbetrag aus der Abmahnung übersteigen. Daneben ist dann aber immer noch der nach wie vor offene Anspruch auf Schadenersatz im Raum stehend. Diese Kostenrisiken machen deutlich, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung fast immer Sinn macht.

Es muss aber davor gewarnt werden, das Muster, das der Erklärung beiliegt, zu verwenden. Die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung führt zu einem Schuldanerkenntnis. Das bedeutet, dass selbst dann wenn der Anschlussinhaber nicht verantwortlich für die Rechtsverletzung ist, er die Kosten der Abmahnung zu tragen hat. Schlimmer noch: es könnten auch Folgeabmahnungen auf die Erklärung Bezug nehmen. Besser sollte die Erklärung modifiziert, d.h. abgeändert werden.

Weil die Unterlassungserklärung an diverse inhaltliche Formalien gebunden ist, sollte sie in jedem Fall von einem erfahrenen Anwalt erstellt werden.

Nach Erfüllung des im Vordergrund stehenden Unterlassungsanspruches geht es weiter noch um die offenen Zahlungsansprüche. Die bloße Zahlung auf eine Forderung führt nicht dazu, dass sie damit anerkannt wird. Gleichwohl sollte aber der Zahlungsanspruch nicht ungeprüft erfüllt werden.

Aus dem zuvor gesagten ergibt sich zugleich, dass eine anwaltliche Vertretung nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig ist. Denn Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, die von juristischen Laien nicht überblickt werden kann.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer