Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss – Waldorf Frommer – Stand Up Guys
Die Universum Film GmbH lässt derzeit durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aussprechen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz und Anwaltskosten. Wie so oft ist Gegenstand der Abmahnung ein aktueller Titel, es geht um „Stand Up Guys“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Universum Film GmbH
Betroffenes Werk: Stand Up Guys
Abmahnschreiben, Zahlungsanspruch und Unterlassungsanspruch
Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen trifft so gut wie immer erst einmal den Anschlussinhaber, da die derzeitige Rechtsprechung vermutet, dieser sei Täter der behaupteten Rechtsverletzung.
Der Erhalt einer Abmahnung ist selten erfreulich, jedoch kein Anlass, in Panik zu verfallen. Vielmehr müssen zunächst die jeweiligen Ansprüche richtig eingeordnet werden.
In den meisten Fällen stellen sich Abmahnungen weder als Betrug noch als Abzocke dar. Der jeweils betroffene Rechteinhaber darf sich durchaus gegen die rechtswidrige Verbreitung seiner Werke im Internet zur Wehr setzen. Zu hinterfragen ist aber, ob die Ansprüche jeweils in dem Umfang bestehen, wie sie mit der Abmahnung geltend gemacht werden.
Tatsächlich muss der betroffene Anschlussinhaber sich verdeutlichen, dass es in erster Linie nicht um den zugegebenermaßen hohen Zahlungsanspruch geht. Summen mehrerer hundert bis über tausend Euro sind nicht ungewöhnlich, aber eben auch zu hinterfragen. Je nach Einzelfall ist der Zahlungsanspruch unter Umständen gar nicht oder jedenfalls nicht in dem geltend gemachten Umfang gegeben.
Der gleichzeitig geltend gemachte Unterlassungsanspruch hingegen ist das Kernstück der Abmahnung. Dies liegt daran, weil die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen von Unterlassungsansprüchen viel weitreichender sind.
Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.
In finanzieller Hinsicht sind die hohen Gegenstandswerte von Unterlassungsansprüchen, die schnell 10.000,- EUR oder mehr ausmachen können, von Bedeutung. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sind teure Verfahren leider die Regel. Vor allem Unterlassungsklagen können hier Kosten auslösen, die ohne weiteres den Zahlbetrag aus der Abmahnung übersteigen. Daneben ist dann aber immer noch der nach wie vor offene Anspruch auf Schadenersatz im Raum stehend. Daraus ergibt sich, dass eine Unterlassungserklärung auch dann abgegeben werden sollte, wenn der Anschlussinhaber keine Verantwortlichkeit für die behauptete Rechtsverletzung sieht.
Auf keinen Fall darf aber das übersandte Muster der Gegenseite verwendet werden. Die originale Unterlassungserklärung stellt nämlich ein Schuldanerkenntnis dar und hat für den Anschlussinhaber nur nachteilige Folgen. Besser sollte die Erklärung modifiziert, d.h. abgeändert werden. Man spricht in einem solchen Fall von einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese lässt dem Abgemahnten die Möglichkeit, sich gegen den Zahlungsanspruch zu verteidigen.
Weil die Unterlassungserklärung an diverse inhaltliche Formalien gebunden ist, sollte sie in jedem Fall von einem erfahrenen Anwalt erstellt werden.
Nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geht es nur noch um den Zahlungsanspruch. Hier kann es sinnvoll sein, auf einen Vergleich hinzuarbeiten, oder aber – je nach den Möglichkeiten des Einzelfalls – eine Zahlung komplett zu verweigern.
Grundsätzlich aber gilt: das jeweilige Vorgehen sollte erst im Anschluss an eine anwaltliche Beratung erfolgen, um eine möglichst umfassende und vor allem sinnvolle Verteidigung für den jeweiligen Einzelfall zu ergreifen.