Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung – Negele Zimmel Greuter Beller – Die Gummi-Klinik
Derzeit werden im Namen der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD Abmahnungen durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg versendet. Wie in allen uns bekannten Fällen werden die Zahlung eines Schadenersatzes sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Wie so oft ist Gegenstand der Abmahnung ein scheinbar aktueller Titel, es geht um „Die Gummi-Klinik“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller
Rechteinhaber: M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD
Betroffenes Werk: Die Gummi-Klinik
Filesharing-Abmahnung: So verhalten Sie sich richtig
Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen trifft so gut wie immer erst einmal den Anschlussinhaber, da die derzeitige Rechtsprechung vermutet, dieser sei Täter der behaupteten Rechtsverletzung.
Mit Erhalt der Abmahnung sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern zunächst Ruhe bewahren und die erhobenen Ansprüche in Ruhe prüfen bzw. prüfen lassen.
Abmahnungen in der beschriebenen Art können nicht einfach als Betrug oder Abzocke bezeichnet werden. Es ist vielmehr nachvollziehbar, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke schützen wollen. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob die erhobenen Ansprüche aber auch vom Umfang her angemessen sind.
Mit einer Abmahnung geht es nicht in erster Linie um die teilweise hohen Zahlungsansprüche. Auch hohe Summen sind nicht ungewöhnlich, jedoch jeweils im Einzelfall zu prüfen. Aus rechtlicher Sicht können Einwände gegen das Bestehen oder den Umfang des Zahlungsanspruches bestehen.
Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht hingegen deutlich im Vordergrund. Schließlich sind Unterlassungsansprüche immer in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht auswirkungsreicher.
In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer – grundsätzlich lebenslang bindenden – Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.
Aber auch in finanzieller Hinsicht kommt dem Unterlassungsanspruch wegen seines üblicherweise hohen Gegenstandswertes einige Bedeutung zu. Genau aus diesem Grund sind auch Anwalts- und Gerichtskosten schnell in einem Bereich, der in einem Standard-Verfahren erhebliche Kosten verursachen kann. Zur Vermeidung von Kostenrisiken kann es sich daher anbieten, in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Unabhängig von dieser Empfehlung sollte in keinem Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Die originale Unterlassungserklärung führt regelmäßig zu einem Schuldanerkenntnis. Raten können wir stattdessen zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Erfahrene Anwälte sollten hierbei im Hinblick auf die korrekte Formulierung der Unterlassungserklärung in Anspruch genommen werden, da nur so teure Gerichtsverfahren sicher vermieden werden können.
Im Anschluss kann dann der Zahlungsanspruch einer umfassenden Würdigung unterzogen werden. Der Kostenpunkt Schadenersatz setzt jeweils ein entsprechendes Verschulden voraus, das aber nicht bei jedem Anschlussinhaber gegeben ist. Dann würden noch maximal Anwaltskosten anfallen, bezüglich deren Höhe jedoch durchaus gestritten werden kann.
Grundsätzlich aber gilt: das jeweilige Vorgehen sollte erst im Anschluss an eine anwaltliche Beratung erfolgen, um eine möglichst umfassende und vor allem sinnvolle Verteidigung für den jeweiligen Einzelfall zu ergreifen.