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Abmahnung – FAREDS – All Tied Up
Derzeit werden im Namen der Malibu Media LLC Abmahnungen durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet. Begehrt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten. Das gegenstandliche Werk aus der Abmahnung ist „All Tied Up“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse
Abmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechteinhaber: Malibu Media LLC
Betroffenes Werk: All Tied Up
Abmahnung und Urheberrechtsverletzung: Was ist zu tun?
Es besteht grundsätzlich eine Vermutung, dass der Anschlussinhaber als Täter für die Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann.
Mit Erhalt der Abmahnung sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern zunächst Ruhe bewahren und die erhobenen Ansprüche in Ruhe prüfen bzw. prüfen lassen.
Die Abmahnung einfach als Betrug oder Abzocke einzuordnen wäre bereits der erste Fehler. Natürlich muss ein Rechteinhaber die illegale Verbreitung seiner Werke in Tauschbörsen nicht einfach so hinnehmen. Anders zu beurteilen ist hingegen die Frage, ob die erhobenen Ansprüche tatsächlich in dem jeweiligen Umfang bestehen bzw. geltend gemacht werden können.
Tatsächlich muss der betroffene Anschlussinhaber sich verdeutlichen, dass es in erster Linie nicht um den zugegebenermaßen oft hohen Zahlungsanspruch geht. Auch hohe Summen sind nicht ungewöhnlich, jedoch jeweils im Einzelfall zu prüfen. Uns sind durchaus Konstellationen bekannt, in denen die Ansprüche nicht in dem erhobenen Umfang bestehen.
Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht hingegen deutlich im Vordergrund. Tatsächlich sind die rechtlichen Wirkungen von Unterlassungsansprüchen sowohl in rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht viel weiter.
Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.
Durch das Gesetz gegen unsersiöse Geschäftspraktiken wird zwar der Anteil der erstattungsfähigen Anwaltskosten begrenzt. Allerdings können im Rahmen einer einstweiligen Verfügung oder in einem Unterlassungsklageverfahren deutlich höhere Gegenstandswerte angenommen werden mit der Folge, dass hier dann auch höhere Kostenrisiken im Raum stehen. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sind daher teure Verfahren die Regel. Vor allem einstweilige Verfügungsverfahren können hier Kosten auslösen, die ohne weiteres den Zahlbetrag aus der Abmahnung übersteigen – ohne dass dann über Zahlungsansprüche entschieden wurde. Dieser Punkt ist sodann immer noch zu klären. Schon aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, den Unterlassungsanspruch auch dann zu erfüllen, wenn eine Verantwortlichkeit für den Rechtsverstoß tatsächlich nicht besteht.
Es muss aber davor gewarnt werden, das Muster, das der Erklärung beiliegt, zu verwenden. Mit Abgabe der originalen Unterlassungserklärung dürfte im Regelfall ein Schuldankerkenntnis verbunden sein, so dass gegenüber den übrigen Ansprüchen keinerlei Einwendungen mehr möglich sind. Zwar hat der BGH mit nach einer Entscheidung des BGH, Urteil vom 24.09.2013, Az.: I ZR 219/12, entschieden, dass eine Unterlassungserklärung nicht zwangsläufig ein Schuldanerkenntnis darstellt. Es kommt hier aber wie so oft auf den Einzelfall an. Besser sollte die Erklärung modifiziert, d.h. abgeändert werden. Man spricht in einem solchen Fall von einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Abzuraten ist hier von der Verwendung von Mustern, die den Einzelfall nicht angemessen erledigen können. Vielmehr muss anwaltliche Hilfe in Betracht gezogen werden.
Nach Erfüllung des im Vordergrund stehenden Unterlassungsanspruches geht es weiter noch um die offenen Zahlungsansprüche. Selbst in Fällen, in denen eine vollständige Verantwortlichkeit für den vorgeworfenen Rechtsverstoß besteht, sollte aber zumindest versucht werden, über den Zahlungsbetrag zu verhandeln.
Abmahnungen stellen nach wie vor ein großes Problem vor allem für Verbraucher dar, und das nicht nur in Hinsicht auf die geltend gemachten Zahlungsforderungen.