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OLG Brandenburg: Werbung mit Testergebnis durch Möbelhaus Höffner wettbewerbswidrig
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 12.04.2011, Az.: 51 O 65/10 entschieden, dass die Werbeaussage „Bestes Möbelhaus“ irreführend nach § 5 UWG sein kann.
In dem konkreten Fall warb das Möbelhaus „Höffner“ mit besagter Aussage und einem Testsiegel vom „deutschen Institut“. Das OLG Brandenburg sah hierin einen Wettbewerbsverstoß, da gezielt der Eindruck erweckt worden sei, der Test sei von einer staatlichen Stelle durchgeführt worden, während in Wahrheit ein privates Unternehmen das Testsiegel verlieh. Außerdem habe sich die Testauszeichnung nur auf den Bereich „Service“ bezogen, was für den Kunden aber nicht ersichtlich gewesen sei, da die genauen Testbedingungen nirgends erläutert wurden. Insofern liege zusätzlich eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG vor.