Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung FAREDS „Ava Rocks – Still Rave About You“
Filesharing, d.h. der Tausch z.B. von Musikstücken, Filmen, Hörbüchern usw. mittels spezieller Software erfreut sich großer Beliebtheit. Weniger groß jedoch ist die Freude, aufgrund einer ermittelten Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung zu erhalten.
Abmahnende Kanzlei: FAREDS
Rechteinhaber: Track by Track Records UG
Betroffenes Werk: Ava Rocks – Still Rave About You
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 450,00 EUR
Zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Von der Verwendung ist grundsätzlich abzuraten, da die Abgabe einer originalen Unterlassungserklärung regelmäßig als Schuldanerkenntnis, wenigstens als Zeugnis gegen sich selbst ausgelegt werden kann. Stattdessen sollte der Unterlassungsanspruch regelmäßig mit einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt werden, deren Gestaltung Sie jedoch in die Hände eines erfahrenen Anwalts legen sollten. Zu groß ist das Risiko, aufgrund zu weit gefasster Unterlassungserklärungen zum einen doch ein Schuldanerkenntnis/ Zeugnis gegen sich selbst abzugeben oder eine unüberschaubare vertragliche Haftung einzugehen. Auch passiert es schnell, dass die Erklärung zu eng gefasst wird, der Rechteinhaber folglich eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Unterlassungsklage einreichen kann.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten daher folgende Schritte beachtet werden:
1. Ruhe bewahren. Dass mit der Abmahnung Druck und Stress erzeugt werden sollen, ist normal und gewollt.
2. Feststellen der tatsächlichen Umstände: trifft der Rechtsverstoß zu?
3. Falls ja: wie kann dennoch angemessen auf Unterlassungsanspruch und Forderung reagiert werden?
4. Falls nein: wie soll der Anspruch zurück gewiesen werden, insbesondere sollte gleichwohl eine Unterlassungserklärung abgegeben werden? Anmerkung: in keinem Fall sollte dabei die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden!
5. Reaktion innerhalb der Frist! Keinerlei Reaktion auf das Abmahnschreiben birgt die Gefahr einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage in sich. Das Risiko hierfür scheint im Jahr 2011 deutlich höher zu liegen als in den Jahren davor.
Auf das Urheberrecht spezialisierte Anwälte haben Erfahrung mit Fällen der vorbeschriebenen Art und werden Ihnen dabei helfen, richtig zu reagieren.