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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

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(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Köln: Herabsetzende Äußerungen über ehemalige Mitarbeiter sind rechtswidrig

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 06.02.2013, Az.: 6 U 127/12 entschieden, dass herabsetzende Äußerungen über ehemalige Mitarbeiter auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben können.

Der Kläger war Handelsvertreter und vermittelte für die Beklagte Schuhverkäufe. Das Geschäftsverhältnis endete aufgrund ordentlicher Kündigung durch die Beklagte. Eine Monat nach erfolgter Kündigung versandte die Beklagte folgende E-Mail an ihre Angestellten und an andere selbstständige Handelsvertreter:

 "An Alle   

Im Rahmen der konsequenten Neuausrichtung unseres Schuh-Vertriebs wurden mit allen Handelsvertretern intensive Gespräche geführt: auf der MCP im Januar, im Rahmen eines Schuh-Symposiums in der Schweiz und darüber hinaus in zahlreichen Einzelgesprächen. Dabei wurde eine neue Strategie definiert, die die Positionierung der Marken, aber auch die Wirtschaftlichkeit des Schuhprojekts berührt. Leider hat sich Herr C. in diesen Wochen als extrem unzuverlässig, unmotiviert und nicht kooperativ gezeigt. Er hat bereits sehr früh über einen Anwalt unsere Vertriebsleitung unter Druck gesetzt. Herr C. wurde über viele Jahre in erheblichem Umfang und völlig unüblich finanziell unterstützt; die inzwischen enormen Schulden versucht er nun auf juristischem Wege zu umgehen; parallel setzt er sich aber nicht für seine Umsätze bzw. das Unternehmen ein. Herr C. hat uns daher keine andere Wahl gelassen, ihn mit sofortiger Wirkung zu kündigen; und zwar nachdem sowohl Herr M., Frau T. und ich selbst fest davon ausgingen, dass er nachdem er U. aufgegeben hatte, er sich zukünftig voll und ganz auf seine K. Schuh-Vertretung konzentriert. Sowohl seine Ergebnisse als auch sein Engagement waren aber wie zuvor auch unprofessionell und einseitig zu Lasten von N. Daher sollten alle Abteilungen Maßnahmen ergreifen, dass Herr C. keine Informationen, Produkte, Gelder etc. bezieht und er aus den internen Informationssystemen abgemeldet wird. Weiterhin hat er in erheblichem Maße, dauerhaft und vielfach gegen seine (auch vertraglichen) Verpflichtungen als Handelsvertreter verstoßen. Der Schaden für das unternehmen, der sich hieraus ergibt, ist noch gar nicht vollumfänglich abzusehen und muss gemeinschaftlich noch zusammengetragen werden. Hierzu bitte ich alle Mitarbeiter, die schlimmsten Kundenbeschwerden, Versäumnisse, Pflichtverletzungen etc. seitens Herrn C. mit Herrn D. zusammenzutragen."

Unstreitig liegt hier eine Persönlichkeitsverletzung der betroffenen Mitarbeiter/Handelsvertreter vor, wogegen man sich mit verschiedenen Mitteln verteidigen kann. Dem Verletzten stehen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Möglichkeiten offen. Im zivilrechtlichen Bereich kommt außergerichtlich die Abgabe einer strafbewerten, also mit einer Vertragsstrafe versehenen, Unterlassungserklärung in Betracht. Bei Nichtabgabe oder Zuwiderhandlung kann eine Unterlassungsklage oder ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz eingeleitet werden. Ferner ist an Schadensersatzansprüche sowie an die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes zu denken.

In dem konkreten Verfahren vor dem OLG Köln ging es um die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs aus § 8 Abs. 1 UWG. Ein Wettbewerbsverhältnis sei zwischen den Parteien zu bejahen, da beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, mithin im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH Urteil vom 22.04.2009, Az.: I ZR 216/06). Inhaltlich seien die Äußerungen in der E-Mail herabsetzend und ehrverletzend, ohne dass konkrete Tatsachen die getroffenen Äußerungen untermauern würden. Zwar könne sich die Beklagte auf die Meinungsfreiheit des Art. 5 GG berufen. Die getroffenen Äußerungen müssen sich aber nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen oder sachlich Gebotenen halten. Eine pauschale, hinsichtlich konkreter Missstände ganz im Vagen bleibende Herabsetzung, wie hier, genüge dafür nicht. Aus diesem Grunde liege ein Wettbewerbsverstoß gegen § 4 Nr. 7 UWG vor, der die Herabsetzung oder Verunglimpfung von Mitwerbern verbietet. Die Äußerungen seien geeignet den Ruf eines Mitbewerbers zu schädigen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer