Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: mehrere (26) anhängig gemachte Verfahren am selben Landgericht
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Das LG Bochum hat mit Urteil vom 05.05.2010, Az. 13 O 217/09, entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn u.a. mehrere (26) Verfahren am selben Landgericht anhängig gemacht werden.
In einer Gesamtschau, d.h. unter Berücksichtigung weiterer Umstände, kann sich hieraus ein Hinweis auf den Rechtsmissbrauch einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ziehen lassen.