Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung – Rechtsanwalt Daniel Sebastian – Kontor Top Of The Clubs Vol 61
Erneut wurde uns eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH zur Prüfung vorgelegt. Mit der Abmahnung werden ein Unterlassungsanspruch sowie Zahlungsansprüche, bestehend aus Schadenersatz und Anwaltskosten, geltend gemacht. Der Vorwurf der Rechtsverletzung bezieht sich auf den Sampler "Kontor Top Of The Clubs Vol 61".
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Daniel Sebastia
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Betroffenes Werk: Kontor Top Of The Clubs Vol 61
Auf diesem sind u.a. folgende Tonaufnahmen enthalten:
- Hardwell feat. Matthew Koma – Dare You
- SESA – Bring The Noise
- Patrick Miller – Who's Gonna Know (David May Extended Mix)
- Nicky Romero & Sunnery James & Ryan Marciano feat. Fast Eddie – S.O.T.U.
- DJ Antoine vs Mad Mark – Crazy World
- Code Beat & Teairra Marie feat. Flo Rida & Adassa – I Wanna Feel Real (David May Extended Mix)
- Armin van Buuren – Save My Night
- Dyro feat. Radboud – You Gotta Know
- Dust & Diamonds & Teairra feat. Nicki Minaj – Damn (E–Partment 3AM Extended Mix)
- Nicolaz feat. Angelika Vee – Riot
- WEKEED – Wild Child
- Chassio – Hurricane
- Tiga vs Audion – Let's Go Dancing (Solomun Remix)
- Dirty Disco Youth – The Bell
- Dimitri Vegas & Like Mike vs Sander van Doorn – Project T (Martin Garrix Remix)
- Moguai feat. Niles Mason – Can't Stop
- Deorro – Yee
- Tony Junior & DJ Ghost – Blow Up The Speakers (Boom)
- NERVO & Ivan Gough feat. Beverly Knight – Not Taking This No More
- Thomas Newson – Pallaroid
- Firebeatz & Schella – Wicked
- Quintino & MOTi feat. Taylr Renee – Dynamite
- Funk D & Essentials – Pump Up
- Scooter – Maria (I Like It Loud) (R.I.O. Remix)
- Robbie Rivera & The EKGs – What To Do Now?
- Nora En Pure – Come With Me (Hailing Jordan Remix)
- Flosstradamus & Yellow Claw feat. Green Velvet – Pillz
- Mike Candys vs Shaun Baker feat. Evelyn – Heaven & Hell
- Bodybangers – Pump Up The Jam
- Lisa Aberer feat. Flo Rida & Nathan – Counting The Seconds
- M.iam.i feat. Flo Rida & Victoria Kern – Camouflage (Bodybangers Extended Mix)
- Hardwell & MAKJ – Countdown
- The Partysquad & Mitchell Niemeyer – Pantsdown
- Tiësto feat. BT – Love Comes Again (Blasterjaxx Remix)
- Bombs Away – Better Luck Next Time
- Parachute Youth – Runaway (Jerome Remix)
- Mako feat. Angel Taylor – Beam (Dannic Mix)
- Contiez feat. Treyy G – Trumpsta (Djuro Remix)
- Vicetone feat. Daniel Gidlund – Chasing Time
- Jay Frog – Silence (Festival Mix)
Abmahnschreiben, Zahlungsanspruch und Unterlassungsanspruch
Häufiges Missverständnis ist, dass die Abmahnung das unerlaubte Herunterladen der Datei betrifft. Tatsächlich geht es genau um den umgekehrten Fall: eine Datei soll ohne Erlaubnis des Rechteinhabers über einen bestimmten Internetanschluss verbreitet worden sein.
Nach derzeitiger Rechtslage besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für eine solche ermittelte Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.
Es ist also zunächst unerheblich, ob der Anschlussinhaber tatsächlich persönlich verantwortlich ist. Aufgrund der Vermutung wird er jedenfalls zunächst als Täter angesehen und muss die Vermutung seiner Haftung entkräften.
Wegen der vermuteten Haftung des Anschlussinhabers werden gegen diesen Ansprüche auf Unterlassung und u.a. Schadenersatz geltend gemacht.
Die Zahlungsansprüche bilden nicht den Hauptbestandteil der Abmahnung. Hauptanspruch aus der Abmahnung ist immer der Unterlassungsanspruch.
Zu den Zahlungsansprüchen
Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.
Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.
Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch der Abmahnung
Neben dem Zahlungsanspruch steht der Unterlassungsanspruch, der den Hauptbestandteil der Abmahnung bildet. Schließlich sind Unterlassungsansprüche immer in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht auswirkungsreicher.
Jeder Unterlassungsanspruch, der mit einer Unterlassungserklärung erfüllt wird, führt zunächst einmal zu einer lebenslangen Bindung an die Erklärung. Diese Bindung muss auch sehr ernst genommen werden, weil bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.
Häufig werden Abmahnungen gleich Unterlassungserklärungen zur Unterzeichnung beigefügt. Einige Kanzleien verzichten jedoch bewusst darauf, ein Muster zu übersenden.
Tatsächlich sollte, wenn die Unterlassungsansprüche erfüllt werden müssen, immer nur eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Was Sie jetzt tun müssen
Handeln Sie auf keinen Fall vorschnell – Stress oder Angst nach Erhalt der Abmahnung sind die schlechtesten Ratgeber.
- Keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen
- Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
- Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung weg zu werfen
- Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
- Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt und lassen sich beraten
Aufgrund der mehrjährigen Erfahrung im Bereich Tauschbörsen-Abmahnungen raten wir grundsätzlich dazu, nur nach anwaltlicher Beratung auf das Abmahnscheeiben zu reagieren. Andernfalls geht der betroffene Anschlussinhaber unnötige Risiken ein.