Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung – Helmke Rechtsanwälte – Johanna Busmann – wegen unerlaubter Email-Werbung
Uns liegt von bzw. für die Firma busmann training ®, Inhaberin Johanna Busmann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen der unerlaubten Email-Werbung, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, vor. Mit dem Ausspruch der Abmahnung ist die Kanzlei Helmke Rechtsanwälte beauftragt.
Mit der Abmahnung werden Unterlassungsansprüche aus §§ 823, 1004 BGB geltend gemacht, da der Versand unerwünschter Email-Werbung sich als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebtrieb darstellen kann. Ferner können hierdurch Persönlichkeitsrechte verletzt sein. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden zudem die Kosten der Rechtsverfolgung eingefordert. Dabei wird ein Gegenstandswert von 6.000,- Euro zu Grunde gelegt..
Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden können.
Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet werden:
- 1. Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
- 2. Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
- 3. Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
Im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung werden wir Sie gerne zu Kostenrisiken und – im Falle einer Mandatsübertragung – den anfallenden Anwaltskosten in Ihrer Angelegenheit informieren. Eine unverbindliche Anfrage können Sie per Email an recht@schreiner-lederer.de richten oder uns im Rahmen einer Ersteinschätzung während unserer Telefonzeiten unter 08161 789 7557 kontaktieren.