Elektrofahrzeuge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Nicht zuletzt durch das angekündigte Ende von Verbrennerfahrzeugen wird auch…
OLG Hamburg: Mit „Testsieger“ darf nur bei alleinigem Test-Gewinn geworben werden
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 27.06.2013, Az.: 3 U 142/13 entschieden, dass ein Unternehmen mit der Aussage „Testsieger“ für ein Produkt nur werben darf, wenn das Produkt bei dem durchgeführten Test alleiniger Testsieger war.
Die Beklagte bewarb ihr Produkt mit der Aussage "Testsieger". Bei dem von der Stiftung Warentest durchgeführten Testverfahren gab es jedoch noch zwei weitere Produkte, die genauso gut bewertet wurden. Hierzu aus dem Urteil: „Von einem „Testsieger” erwarteten die Verkehrskreise, dass das so getestete Produkt als alleiniges bestes Produkt abgeschnitten habe, wenn nicht zugleich darauf hingewiesen werde, dass zwei weitere Produkte gleichfalls als beste bewertet worden seien. Der geteilte Sieg sei die Ausnahme, auf die besonders hinzuweisen sei.“