Der Forderungseinzug ist eine unserer typischen Leistungen. Dabei werden ausstehende Geldbeträge eingetrieben, die ein Schuldner an seinen Gläubiger zu bezahlen hat.
Insbesondere, wenn Sie den Schuldner bereits vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes erfolglos gemahnt haben, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sinnvoll. Häufig führt schon eine einfache Zahlungsaufforderung durch einen Rechtsanwalt dazu, dass der Schuldner die Forderung ausgleicht. Reicht dies nicht, so können wir Zahlungsansprüche auch gerichtlich geltend machen und ggf. die Zwangsvollstreckung einleiten.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit übernehmen wir den Forderungseinzug u.a. für
- Einzelunternehmen, Freiberufler, Selbständige, Hausverwaltungen, Verbände
- Industrie, Handelsunternehmen, Internetshops, produzierende Betriebe
- Kliniken, Ärzte
- Versicherungen, Banken, Finanzdienstleister, Versorgungsunternehmen
Kosten
Wenn Ihre Forderung berechtigt ist, so muss Ihr Schuldner (bei vorangegangener Mahnung aufgrund des eingetretenen Verzuges) auch für sämtliche Kosten einschließlich der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren aufkommen. Die durch unsere Inanspruchnahme entstehenden Kosten fallen Ihnen daher nur dann an, wenn Ihr Schuldner insolvent oder nicht auffindbar ist.
Gerichtliche Geltendmachung von Forderungen
Je nachdem, ob Ihr Schuldner die Forderung außergerichtlich bestritten hat oder nicht, kann sich entweder ein gerichtliches Mahnverfahren oder die Einreichung einer Klage anbieten.
Das Mahnverfahren ist im Regelfall der günstigere und vor allem schnellere Weg, wenn nicht mit einem Bestreiten der Forderung gerechnet werden muss. Hier wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, der dem Schuldner zugestellt wird. Sofern der Schuldner dem Mahnbescheid nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung widerspricht, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt und sodann die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden.
Hat der Schuldner hingegen Einwendungen gegen den Zahlungsanspruch vorgebracht, so wird im Regelfall das Klageverfahren zielführend sein.
Welcher Weg im Einzelfall ergriffen werden sollte, ist Teil der anwaltlichen Beratung. Gerne werden wir auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten.
In der Rechtsanwaltskanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR aus Freising beraten Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner und Herr Rechtsanwalt Matthias Lederer Sie zu allen Fragen aus betreffend den Forderungseinzug.