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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Weiterhin Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Die DigiRights Administration GmbHlässt vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen zivilrechtlich verfolgen. Zu den geltend gemachten Ansprüchen gehören neben den Schadenersatz- bzw. Rechtsverfolgungskosten auch Unterlassungsansprüche. Die vorliegende Abmahnung betrifft die Musiktitel 3LAU, Paris & Simo feat. Bright Lights – Escape, Afrojack & Steve Aoki feat. Miss Palmer – No Beef, Afrojack – Esther 2k13, Alvaro & Mercer feat. Lil Jon – Welcome To The Jungle, Armin van Buuren feat. Cindy Alma – Beautiful Life, ATB feat. Ramona Nerra – Never Give Up, Blasterjaxx – Fifteen, Cedric Gervais And Howard Jones – Things Can Only Get Better, Cosmic Gate – So Get Up, Daddy’s Groove And Rob Adans – Unbelievable, Dannic & Sick Individuals – Blueprint, Danny Avila – Voltage, Deorro – Yee, DiMaro And Plastic Funk – Unstoppable, Dirty Disco Youth – Black Diamond, Dyro – Go Down, Inpetto & Patric La Funk – Bobcat, John Christian – Gunshot, Julian Jordan & Martin Garrix – BFAM, Kenneth G – Rage-Aholics, La Fuente and SL8 – Fancy Fair, Lush & Simon – Adrenaline, Mightyfools – Footrocker, Mike Candys – T-Rex, Orjan Nilsen & Fingerling – Fable, Robbie Rivera – Rock The Disco, Sander van Doorn – Neon, Sandro Silva – Payback, Savoy & Heather Bright – We Are The Sun, Sequenza And DJ Falk – Tricky Tricky, Sidney Samson – Move, Showtek – Slow Down, Sono – Flames Get Higher, Starkillers & Richard Beynon – Rampage, Sunnery James & Ryan Marciano & DubVision – Triton, Vato Gonzalez – Sushi Riddim, W&W – Thunder, Zedd – Stars Come Out.

Überblick zur Abmahnung

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffene Werke: 3LAU, Paris & Simo feat. Bright Lights – Escape, Afrojack & Steve Aoki feat. Miss Palmer – No Beef, Afrojack – Esther 2k13, Alvaro & Mercer feat. Lil Jon – Welcome To The Jungle, Armin van Buuren feat. Cindy Alma – Beautiful Life, ATB feat. Ramona Nerra – Never Give Up, Blasterjaxx – Fifteen, Cedric Gervais And Howard Jones – Things Can Only Get Better, Cosmic Gate – So Get Up, Daddy’s Groove And Rob Adans – Unbelievable, Dannic & Sick Individuals – Blueprint, Danny Avila – Voltage, Deorro – Yee, DiMaro And Plastic Funk – Unstoppable, Dirty Disco Youth – Black Diamond, Dyro – Go Down, Inpetto & Patric La Funk – Bobcat, John Christian – Gunshot, Julian Jordan & Martin Garrix – BFAM, Kenneth G – Rage-Aholics, La Fuente and SL8 – Fancy Fair, Lush & Simon – Adrenaline, Mightyfools – Footrocker, Mike Candys – T-Rex, Orjan Nilsen & Fingerling – Fable, Robbie Rivera – Rock The Disco, Sander van Doorn – Neon, Sandro Silva – Payback, Savoy & Heather Bright – We Are The Sun, Sequenza And DJ Falk – Tricky Tricky, Sidney Samson – Move, Showtek – Slow Down, Sono – Flames Get Higher, Starkillers & Richard Beynon – Rampage, Sunnery James & Ryan Marciano & DubVision – Triton, Vato Gonzalez – Sushi Riddim, W&W – Thunder, Zedd – Stars Come Out

Abmahnung und Urheberrechtsverletzung: Was ist zu tun?

Konkret wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, über seinen Internetanschluss sei das fragliche Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbreitet worden.

Grundsätzlich besteht nach derzeitiger Rechtslage eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die ermittelte Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.

Der abgemahnte Anschlussinhaber muss diese Vermutung erschüttern, wenn er sich gegen die Abmahnung verteidigen möchte.

Als Folge dieser Vermutungshaftung sieht der abgemahnte Anschlussinhaber sich mit Zahlungs- und Unterlassungsansprüchen konfrontiert.

Auch wenn der Zahlungsanspruch hoch ausfällt, so ist er nicht der Hauptbestandteil der Abmahnung. Es geht in allererster Linie um den Unterlassungsanspruch.

Rechtlicher Hintergrund von Schadenersatz und Aufwendungsersatz

Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Der Unterlassungsanspruch

Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht hingegen deutlich im Vordergrund. Der Unterlassungsanspruch steht sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund.

Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.

Unter Umständen ist dem Schreiben bereits eine Vorlage für die Abgabe einer Unterlassungserklärung beigefügt. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abmahnung.

Grundsätzlich sollte – sofern beigefügt – niemals die originale Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, sondern allenfalls eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun sollten

Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun – idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt – einer Lösung zuführen.

  • In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: – es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  • Notieren Sie die gesetzten Fristen
  • Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten

Abmahnungen stellen nach wie vor ein großes Problem vor allem für Verbraucher dar, und das nicht nur in Hinsicht auf die geltend gemachten Zahlungsforderungen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer