Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung – c-Law GbR – Snowpiercer
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei c-Law GbR im Auftrag der MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. zur Prüfung vor. In deren Namen werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten gefordert. Bezogen ist die Rechtsverletzung auf „Snowpiercer“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach Filesharing
Abmahnende Kanzlei: c-Law GbR
Rechteinhaber: MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K.
Betroffenes Werk: Snowpiercer
Über die Abmahnung
Mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen geht es immer darum, dass das genannte Werk unerlaubt über den Internetanschluss des Anschlussinhabers verbreitet worden sein soll.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.
Es ist also zunächst unerheblich, ob der Anschlussinhaber tatsächlich persönlich verantwortlich ist. Aufgrund der Vermutung wird er jedenfalls zunächst als Täter angesehen und muss die Vermutung seiner Haftung entkräften.
Als Folge dieser Vermutungshaftung sieht der abgemahnte Anschlussinhaber sich mit Zahlungs- und Unterlassungsansprüchen konfrontiert.
Die geltend gemachten Zahlungsansprüche stehen tatsächlich erst einmal im Hintergrund. Im Vordergrund ist der Unterlassungsanspruch anzusetzen.
Schadenersatz und Erstattung von Aufwendungen und Anwaltskosten
Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.
Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.
Bedeutung des Unterlassungsanspruchs
Zusätzlich zu den Zahlungsansprüchen steht ein Unterlassungsanspruch im Raum, der deutlich wichtiger ist. Denn Unterlassungsansprüche sind in rechtlicher und finanzieller Hinsicht an deutlich schwerwiegendere Folgen geknüpft.
In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer – grundsätzlich lebenslang bindenden – Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.
Unter Umständen ist dem Schreiben bereits eine Vorlage für die Abgabe einer Unterlassungserklärung beigefügt. Sollte hingegen keine Unterlassungserklärung beigefügt sein, so schadet dies der Abmahnung zunächst einmal nicht.
Grundsätzlich sollte – sofern beigefügt – niemals die originale Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, sondern allenfalls eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun sollten
Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
- Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst: es bestehen Fristen, innerhalb derer gehandelt werden muss
- Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
- Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch
Grundsätzlich aber gilt: das jeweilige Vorgehen sollte erst im Anschluss an eine anwaltliche Beratung erfolgen, um eine möglichst umfassende und vor allem sinnvolle Verteidigung für den jeweiligen Einzelfall zu ergreifen.