Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
BKartA: Aufgabe von wettbewerbsbeschränkenden Rabattsystem für Online-Händler durch GARDENA
Das Bundeskartellamt hat in einer Presseerklärung vom 23.12.2013 erklärt, dass die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH ihr zum 1. Januar 2013 eingeführtes System von Leistungsrabatten ab dem Jahr 2014 nicht mehr praktizieren wird. Die Wettbewerbsbehörde sah in dem Rabattsystem eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung und hatte ein Verfahren gegen die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH eingeleitet. Das Rabattsystem hatte vor allem sog. Hybridhändler benachteiligt, die Haushaltsgeräte sowohl über ihr stationäres Ladengeschäft als auch über einen Internetshop absetzten. Die Hybridhändler erhielten aufgrund des Rabattsystems umso niedrigere Rabatte, je mehr Umsatz sie über den Internetshop generierten. Das Bundeskartellamt sah hierin eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung, da die Händler in der Wahl ihrer Vertriebswege (stationär oder online) gezielt von Bosch Siemens Hausgeräte GmbH beeinflusst würden. Dies habe zur Folge, dass sich der freie Wettbewerb im Onlinehandel reduziere.
Die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH teilte dem Bundeskartellamt mit, ab dem Jahr 2014 nicht mehr an dem Rabattsystem festzuhalten. Das Verfahren wird vorerst nicht weiter verfolgt.