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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Düsseldorf: Streitwert bei illegalem Filsharing eines Musiktitels 2.500 EUR

Häufiger Streitpunkt im Rahmen von Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechtes in Tauschbörsen ist die Höhe der Anwaltskosten. Die meisten Kanzleien stellen den Abgemahnten zwar grundsätzlich pauschale Forderungen in Rechnungen, in denen Anwaltskosten und Schadenersatz jeweils anteilig enthalten sind. Einige Kanzleien beziffern jedoch auch die Anwaltskosten und setzen dabei – insbesondere im Falle einer Klage- nicht selten einen Streitwert von 10.000,- EUR oder mehr an.

In einem nun vom AG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2011, Az.: 57 C 15740/09, entschiedenen Fall setzte dieses den vom Kläger mit 10.500,- EUR bemessenen Streitwert jedoch deutlich herab. So sei in dem Fall, dass die Abmahnung lediglich ein einzelnes Musikstück betreffe, ein Streitwert von 10.000 EUR überzogen. Das Gericht folgte zwar nicht der Ansicht des Beklagten, der die Anwaltskosten der Gegenseite gem. § 97 a Abs. 2 UrhG auf 100 EUR gedeckelt wissen wollte. Es handle sich insoweit nicht um einen einfach gelagerten Fall. Andererseits sei ein Streitwert von 2.500,- EUR im vorliegenden Fall ausreichend und angemessen.

Zum Vergleich: legt man einen Streitwert von 10.000,- EUR zu Grunde, so liegen die regelmäßigen anwaltlichen Kosten inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer außergerichtlich bei 775,64 EUR. Bei einem Streitwert von nur 2.500,- EUR ermäßigen sie sich auf 272,87 EUR.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

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Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer