Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung für das Musikalbum „Remixes 2:81-11“ von „Depeche Mode“
Erneut wurde in unserer Kanzlei eine Abmahnung zur Prüfung vorgelegt:
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co.KG
Betroffenes Werk: das Musikalbum Remixes 2:81-11 von Depeche Mode
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 1.200,00 EUR
Die in nahezu allen Abmahnangelegenheiten pauschal geltend gemachte Zahlungsforderung besteht zum einen aus Anwalts- und Ermittlungskosten sowie einem Anspruch auf Schadenersatz. Je nachdem, ob eine Haftung als Täter/ Teilnehmer, als Störer oder gar keine Haftung gegeben ist, sollte das weitere Vorgehen gewählt werden. Auch betreffend den Unterlassungsanspruch sollte in erster Linie darauf abgestellt werden, ob tatsächlich eine Verantwortlichkeit im Raum steht. Unter Umständen kann es jedoch auch in Fällen, in denen der Unterlassungsanspruch an sich nicht besteht, empfehlenswert sein, diesen rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erfüllen.
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