Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
Abmahnung Negele, Zimmel, Greuter, Beller für Info Pictures: Housekeeper’s Revenge – Die Rache der Putzfrauen
Abmahnungs-Ticker:
Abmahnende Kanzlei: Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte
Rechteinhaber: Info Pictures GmbH
Betroffenes Werk: Housekeeper’s Revenge – Die Rache der Putzfrauen
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 863,00 EUR
Die Abmahnung richtet sich in nahezu jedem Fall zunächst an den Anschlussinhaber, der als Person hinter dem Internetanschluss ermittelt werden kann. Ob dieser jedoch tatsächlich für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Wichtig ist allerdings, dass das Abmahnschreiben nicht unbeachtet bleiben darf, da in diesem Fall kostenintensive gerichtliche Verfahren drohen können.
Die erhobenen Ansprüche sollten nicht ungeprüft erfüllt werden. Empfehlenswert ist eine vorherige anwaltliche Beratung.