Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner: DJ Antoine Vs. Timati feat. Kalenna – Welcome to St. Tropez
Abmahnende Kanzlei: Denecke, von Haxthausen & Partner
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Betroffenes Werk: DJ Antoine Vs. Timati feat. Kalenna – Welcome to St. Tropez
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch
Grundsätzlich sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung erforderlich, aber auch ausreichend.
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