Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
OLG Schleswig: Einzelkaufmann darf eigene Firma nicht als „Group“ bezeichnen
Das OLG Schleswig hat mit Beschluss vom 28.09.2011, Az.: 2 W 231/10 entschieden, dass ein Einzelhandelskaufmann (e.K.) nicht den Zusatz „Group“ verwenden darf.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Einzelhandelskaufmann wollte die Änderung seines Firmennamens erreichen. In Zukunft sollte seine Firma den Zusatz „Group“ führen. Die Änderung wurde ihm jedoch verwehrt. Daraufhin legte der Kaufmann Beschwerde beim OLG Schleswig ein. Die zuständigen Richter wiesen die Beschwerde allerdings zurück, da gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit verstoßen wurde. Die zusätzliche Bezeichnung sei irreführend, denn sie erwecke den Eindruck, dass sich mehrere Firmen zusammengeschlossen hätten, was aber nachweislich nicht der Fall sei. Wörtlich heißt es:
„Nach dem Grundsatz der Firmenwahrheit darf die Firma weder in ihrem Kern, noch in den Zusätzen oder insgesamt Angaben enthalten, die geeignet sind, über wesentliche geschäftliche Verhältnisse unrichtige Vorstellungen hervorzurufen. Ersichtlich irreführende Firmenbestandteile sind solche, bei denen die Täuschungseignung nicht allzu fern liegt und ohne umfangreiche Beweisaufnahme bejaht werden kann […]. Nach diesem Maßstab ist die Irreführungseignung der von der Betroffenen gewählten Firma […] e. K. Group ersichtlich.“