Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Mahnbescheide durch Kanzlei Rainer Haas und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Kanzlei Haas und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beantragt derzeit offenbar Mahnbescheide für unbeglichene Forderungen aus Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung.
Der Ablauf in den zur Bearbeitung vorgelegten Mahnbescheiden ist dabei regelmäßig, dass zunächst eine Abmahnung durch die Kanzlei Schutt Waetke ausgesprochen wurde. Nachdem zwar die Unterlassungsansprüche erfüllt, Zahlungsansprüche hingegen zurückgewiesen wurden, wurde die offene Forderung an die Infoscore Forderungsmanagement GmbH abgegeben. Bleibt auch deren Tätigkeit erfolglos, so werden die Verfahren nochmals weitergegeben, und zwar an die bereits erwähnte Anwaltskanzlei Haas und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
In jedem Verfahrensschritt entwickelt sich dabei ein reger Schriftverkehr, der gelegentlich – bleibt auch jetzt noch eine Zahlung aus – mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides endet. Es wird dringend empfohlen, diesen nicht unbeachtet zu lassen, da andernfalls ein Vollstreckungsbescheid auf dessen Grundlage ergehen kann. Insofern sollte Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt werden. Unserer Erfahrung nach entwickelt sich anschließend wieder ein reger Schriftverkehr mit den Kollegen Haas.
Ob es jeweils auch zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, bleibt abzuwarten.