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AG Charlottenburg: Schadenersatz nach Lizenzanalogie und Verletzerzuschlag bei fehlender Urheberkennzeichnung
Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Urteil vom 10.07.14, Az.: 218 C 120/14 entschieden, dass bei der Berechnung einer Schadensersatzforderung im Wege der Lizenzanalogie wegen unerlaubter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing zurückgegriffen werden darf – jedenfalls solange es sich um professionell hergestellte Fotos handelt.
Bei fehlender Urheberkennzeichnung wird von den Gerichten regelmäßig noch ein zusätzlicher Verletzerzuschlag gewährt. Dieser liegt in der Regel bei 100% des im Rahmen der Lizenzanalogie festgestellten Betrages.