Das Internetrecht befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Dementsprechend weist der Begriff des Internetrechts viele Berührungspunkte mit anderen Rechtsbereichen auf. So können u.a. Fragen des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts, des Datenschutzrechts, des Namensrechts, des Markenrechts, des Telekommunikationsrechts oder auch des Strafrechts aufgeworfen werden, sobald es um eine Angelegenheit des Internetrechts geht.
Verbraucher kommen mit dem Internetrecht meistens im Rahmen von Kaufverträgen, die über das Internet geschlossen werden, in Verbindung. Für Privatleute sind dann vor allem die Rechte, die aus der Gewährleistung oder einer Garantie folgen von Bedeutung oder die Frage, ob bzw. wie sie ihr Widerrufsrecht ausüben können. Auch der Datenschutz im Netz ist für Verbraucher von besonderer Bedeutung.
Für Unternehmer hingegen ist das Onlinerecht aufgrund der überragenden Bedeutung des Internets zwischenzeitlich zu einem der wichtigsten Beratungsbereiche geworden. Alle Fragen zum Vertragsschluss, Handel und E-Commerce, Gewährleistung, allgemeinen Haftungsgrundsätzen, Informationspflichten bei geschäftsmäßigen Telemedien, Datenschutz, der urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des eigenen Internetauftritts oder von Werbemaßnahmen, ebenso Probleme der Domain-Registrierung, Domainnutzung, des Domainhandels und Domaingrabbings oder des Jugendschutzes treten immer wieder auf und bedürfen im Idealfall einer vorhergehenden, Rechtsstreitigkeiten vermeidenden Beratung durch spezialisierte Anwälte.
In der Rechtsanwaltskanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR aus Freising beraten Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner und Herr Rechtsanwalt Matthias Lederer Sie zu allen Fragen aus dem Internetrecht.