Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine geringfügige Verletzung der Regeln, welche dennoch für das Zusammenleben von Bürgern für erforderlich erachtet werden.
Eine Ordnungswidrigkeit ist daher eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Bei gewissen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.
Bei leichten Rechtsverstößen sieht es der Gesetzgeber als ausreichend an, nicht sofort mit dem harten Mittel der Strafe, sondern gewissermaßen nur mit einem Denkzettel zu reagieren. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen, wie zum Beispiel bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder aber gegenüber Verwaltungsvorschriften.
Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden und begleiten Sie beim Einspruch hiergegen.
In der Rechtsanwaltskanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR aus Freising beraten Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner und Herr Rechtsanwalt Matthias Lederer Sie zu allen Fragen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit.