Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung Kornmeier und Partner: Global Deejays – Hardcore Vibes
Abmahnende Kanzlei: Kornmeier und Partner
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Betroffenes Werk: Global Deejays – Hardcore Vibes
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Nach dem Erhalt der Abmahnung sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht vorschnell oder ungeprüft erfüllt werden. Gerne können Sie eine Beratung auf unserer Internetseite in Anspruch nehmen. Ebenso können Sie sich vorab über die Kosten der Beratung informieren.