Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung Kornmeier und Partner: Tobias Schulz – Guten Morgen Sonnenschein
Eine Vielzahl von Rechteinhabern lässt – vertreten durch diverse Kanzleien – die Verletzung von Urheberrechten durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen gem. § 19a UrhG in Tauschbörsen abmahnen.
Abmahnende Kanzlei: Kornmeier und Partner
Rechteinhaber: Superstar Entertainment GmbH & Co. KG
Betroffenes Werk: Tobias Schulz – Guten Morgen Sonnenschein
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
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