Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Debcon GmbH – U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen
Bereits in der Vergangenheit hatten wir über die Versteigerung offener Forderungen aus Abmahnschreiben der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C Rechtsanwälte) berichtet. Die im Dezember durchgeführte Versteigerung war offenbar erfolgreich, denn zumindest bekommen Betroffene nun Post u.a. von der Debcon GmbH. In den Schreiben wird der offene Betrag in Höhe von 1.286,80 EUR angefordert (der unserer Ansicht nach so in keinem Fall bestehen kann) und eine Frist zur Zahlung gesetzt. Weiter wird mit einem SCHUFA-Eintrag gedroht, was insoweit erstaunlich ist, als dass zumindest in den von uns bearbeiteten Fällen die Forderungen ohnehin bereits bestritten wurden.
Insgesamt sollte das Schreiben aber ernst genommen und nötigenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.