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Fotoabmahnung erhalten? Was Sie jetzt tun können
Für einen meiner Mandanten bin ich derzeit wegen einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen der unerlaubten Nutzung eines Lichtbildes (Fotos) in einem eBay-Verkaufsangebot tätig. In dem Schreiben werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten gefordert.
Das Rechtsinstitut der Abmahnung
Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.
Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung geltend gemacht?
Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche geltend gemacht.
Erst einmal geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch richtet sich darauf, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Normalerweise reicht es bei einem tatsächlich gegebenen Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß abzustellen.
Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Ferner bestehen Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.
Besonders wichtig: Der Unterlassungsanspruch
Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Das hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Gründe. Vor allem stellt sich die Frage, ob wegen des Unterlassungsanspruchs eine einstweilige Verfügung droht oder eine Unterlassungsklage erhoben werden kann. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.
Für Betroffene ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.
Soweit es hingegen um den Zahlungsanspruch geht, steht diese eher im Hintergrund. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.
Reaktion auf eine Abmahnung
Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.
Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Es kann hier nicht pauschal zu einer bestimmten Vorgehensweise geraten werden, die immer erfolgreich ist. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Dafür sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.
Tipps zur weiteren Vorgehensweise
Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.
- Kein unüberlegter Kontakt mit der Gegenseite
- Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
- Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
- Notieren Sie die gesetzten Fristen
- Bevor Sie reagieren: Anwalt fragen!
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so helfe ich Ihnen gern.