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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Massenhaft Forderungsschreiben der Burgschild Inkasso nach alten Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH

Vor einigen Jahren hatte die DigiRights Administration GmbH massenhaft Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen in Tauschbörsen versenden lassen. Damals war Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit der Geltendmachung von Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen beauftragt. Nachdem es in den allermeisten der Angelegenheiten aber so gut wie keine Fortentwicklung zu verzeichnen gab, tritt aktuell die Burgschild Inkasso aus Offenbach wieder an die damaligen Abgemahnten heran und fordert in Vorgängen, die nach bisheriger Kenntnis bis ins Jahr 2014 zurückreichen, zur Zahlung vermeintlich offener Forderungen auf.

Die Rechtslage in derartigen Angelegenheiten ist verhältnismäßig einfach: soweit in der behaupteten Forderung Abmahnkosten enthalten sind, ist diese Teilforderung zwischenzeitlich verjährt, sofern die Abmahnung vor dem Jahr 2020 ausgesprochen worden ist. Denn insoweit gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, auf die man sich ausdrücklich berufen sollte.

Soweit die geltend gemachte Forderung indessen aus einem anteiligen Schadenersatz besteht, gilt zwar eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Allerdings muss Schadenersatz nur der Täter leisten, wobei hier sodann gilt, dass die Täterschaft des Anschlussinhabers zwar vermutet wird, Anschlussinhaber diese Vermutung aber in vielen Fällen entkräften können. Das ist z.B. möglich, indem – aber nur im gerichtlichen Verfahren! – ein alternativer Geschehensablauf aufgezeigt wird, wer anstelle des Anschlussinhabers als Täter der behaupteten Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Wer beim Erhalt der Abmahnung vor einigen Jahren einen Rechtsanwalt beauftragt hatte, sollte das aktuelle Schreiben einfach zur weiteren Bearbeitung an diesen weiterreichen. Alle anderen, die die Forderung recht einfach zurückweisen wollen, können dies mit einem „Zweizeiler“ tun:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom … .

Die geltend gemachten Ansprüche bestreite ich sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach und weise diese daher zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Wer sich unsicher ist, sollte ggf. weitere fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Rechtslage im Einzelfall unklar ist.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer