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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Debcon Abmahnung

Seit einigen Tagen ist die Debcon GmbH aus Witten einigen Abgemahnten der Kanzlei U+C Rechtsanwälte ein Begriff. Offene Forderungen wurden kürzlich unter Ankündigung eines SCHUFA-Eintrages, sollte die unbestrittene Forderung nicht erfüllt werden, sowie unter knapper Fristsetzung zur Zahlung angefordert.

Meiner Einschätzung nach ist es empfehlenswert, den Forerungen in jedem Fall zu widersprechen. Ich halte die betreffenden Forderungen in jeder Angelegenheit für zu hoch bemessen und mindestens angreifbar, selbst wenn die sie auslösende Urheberrechtsverletzung tatsächlich stattgefunden haben sollte.

Dem ist man sich offenbar auch seitens der Gläubiger bewusst. Wie aus anderen Abmahnangelegenheiten bekannt, wird auch jetzt in den Folgeschreiben der Debcon GmbH in jedem einzelnen Fall, der mir vorgelegt wurde, eine deutliche Reduzierung der Ursprungsforderung vorgenommen. Diese beläuft sich regelmäßig auf weniger als 40% der Gesamtforderung (und liegt damit erneut unter den Beträgen, die in der ursprünglichen Abmahnung angenommen wurden).

Wenn auch Sie Post von der Debcon erhalten haben, so können Sie sich für eine Beratung an uns wenden.

Weitere Informationen über die Debcon GmbH finden Sie zudem hier: weitere Artikel zum Thema „Debcon GmbH“

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer