Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
AG Charlottenburg: Urheberrechtsverletzung im privaten Bereich wird mit 250 EUR pro Foto und Verstoß bemessen
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg (Beschluss vom 04.01.2012, Az. 207 C 319/11) ist die Urheberrechtsverletzung an einem Foto im privaten Bereich mit einem Streitwert von 250 € zu bemessen. Im konkreten Fall hatte die Beklagte zwei Bilder des Klägers, die während ihrer Beziehung mit dem Kläger entstanden waren, nach Ende der Beziehung auf zwei Internetseiten eingestellt. Nach Ansicht des Amtsgerichts Charlottenburg gehe das Interesse des Klägers im vorliegenden Fall nicht auf eine umfangreiche wirtschaftliche Nutzung, so dass nicht auf den drohenden Lizenzschaden abzustellen sei. Vielmehr sei aufgrund der geringen Verletzungsintensität sowie der Nutzung im privaten Bereich von einem geringeren Interesse des Klägers auszugehen. Dieses bemaß das Gericht mit 250 € je Bild und Verletzungshandlung und kam so insgesamt auf einen Streitwert von 1000 €.