Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Rechtsanwaltskanzlei Hofheinz – Gewerbeauskunft-Zentrale
Rechtsanwalt Kay Hofheinz aus Köln meldet im Namen der Gewerbeauskunft-Zentrale erneut Ansprüche aus dem angeblich bestehenden Vertragsverhältnis mit der GWE GmbH an.
Das von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH betriebene Internetportal dürfte einigen Unternehmern mittlerweile bekannt sein. Unserer Ansicht nach lassen sich sämtliche Vorgänge in den Bereich der Branchenbuch-Abzocke einordnen. Der stets gleiche Ablauf (Anschreiben an den Unternehmer, Rücksendung der „Auftragsbestätigung“ durch diesen, anschließend Rechnungsstellung und erst jetzt Erkennen der eigentlichen Sachlage beim Unternehmer) ist hinlänglich bekannt und wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet.
Wie einige Kollegen durften auch wir mittlerweile einmal mehr feststellen, dass die mit dem aktuellen Schreiben in Zusammenhang stehenden Vorgänge wohl bestenfalls als nebulös bezeichnet werden können. Die auf dem Briefkopf der Kanzlei Hofheinz angegebene Internetadresse (http://www.hofheinz-koeln.de) führt aktuell nur zu einer 404-Fehlerseite, die angegebene Fax-Nummer scheint nicht in Betrieb zu sein. Auch haben wir den Kollegen Hofheinz nicht bei der Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer Köln entdecken können.
Im ca. 200 km von Köln entfernten Marsberg hingegen gibt es einen Rechtsanwalt Kay Hofheinz, der vorgeblich allerdings nichts mit den aktuellen Anschreiben zu tun hat. Nach Information durch die Rechtsanwaltskammer Köln soll der Marsberger Kollege aber zumindest eine Zweigstelle in Köln unterhalten.
Im Ergebnis sind derartige Verwirrspielchen aber ohnehin erst einmal nicht von übermäßiger Bedeutung. Wir raten nach wie vor dazu, Forderungen durch die GWE GmbH anzufechten und nach Anfechtung grundsätzlich nicht zu begleichen. Es kann nur wiederholt werden: lassen Sie sich nicht einschüchtern und holen Sie ggf. anwaltlichen Rat im Einzelfall ein.