Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahngerücht: Hip Hop War
Anscheinend werden derzeit Abmahnungen im Auftrag der MIG Film GmbH versendet, die sich auf den Film „Hip Hop War“ beziehen.
Auch wenn Betroffenen in vielen Fällen der Gedanke an einen Betrug oder Abzocke wegen der erhaltenen Abmahnung kommt, so muss doch gesagt werden, dass das Abmahnschreiben nicht ohne weiteres in diese Kategorie eingeordnet werden kann. Die mit einer Abmahnung erhobenen Ansprüche können gerechtfertigt sein, wenn sie gegenüber dem Anschlussinhaber tatsächlich bestehen. Ob das der Fall ist, richtet sich nicht nur danach, ob der Anschlussinhaber selbst die vorgeworfene Rechtsverletzung begangen hat. Eine Haftung kommt auch dann in Betracht, wenn ein Dritter den Internetanschluss des Anschlussinhabers nutzen konnte und der Anschlussinhaber insoweit ihm obliegende Pflichten verletzt hat, mittels denen die Rechtsverletzung zu verhindern gewesen wäre. Allerdings ist in solchen Fällen die Höhe des geforderten Betrages zu hinterfragen und unter Umständen – jedenfalls teilweise – zurückzuweisen. Das lässt sich aber nur für den jeweiligen Einzelfall ermitteln.
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