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AGB für Online-Shop & eBay: Prüfung oder Erstellung für Internetseitenbetreiber
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
Wer braucht AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)?
Nach dem deutschen Recht gibt es keine Verpflichtung, eigene AGB zu haben. Insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind umfassende (und grundsätzlich auch sehr sinnvolle) Regelungen zum Abschluss und der Abwicklung von Verträgen enthalten. Es gibt aber zahlreiche Fälle, in denen eine Ergänzung oder auch ein Abweichen von den gesetzlichen Regelungen gewünscht oder sinnvoll ist. Auch beim Betrieb eines Onlineshops besteht daher ein Bedürfnis, eigene AGB zu verwenden. Daneben gibt es noch einen weiteren Aspekt: viele Verbraucher erwarten geradezu, dass ein Händler eigene AGB in seinem Webshop zur Verfügung stellt (selbst wenn diese identisch mit der gesetzlichen Regelung sein sollten).
Welche Regelungen müssen in AGB enthalten sein?
Welche Regelungen in AGB vorgenommen werden müssen, lässt sich in dieser Form nicht beantworten. Schließlich kommt es darauf an, was in den jeweils konkreten AGB geregelt werden soll. Viel wichtiger ist hier die Frage, welche Regelungen in AGB nicht enthalten sein dürfen. Hierzu hält das Gesetz vor allem in den §§ 308, 309 BGB einige Klauselverbote vor, die entweder gar nicht oder nur mit bestimmten Einschränkungen in AGB enthalten sein dürfen. Aber auch sofern keines dieser Klauselverbote erfüllt ist, können bestimmte Regelungen in AGB dennoch unzulässig sein: Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich unter anderem daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
Bei der Gestaltung von AGB ist daher Vorsicht geboten, da unzulässige Regelungen nicht nur einfach unwirksam sind. Tatsächlich kann sich aus der Verwendung unzulässiger AGB-Klauseln auch die Gefahr ergeben, deswegen eine Abmahnung zur erhalten.
Platzierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur unter bestimmen Voraussetzungen Bestandteil eines Vertrags. Vereinfacht ausgedrückt müssen die AGB bei Vertragsschluss derjenigen Vertragspartei, von der die AGB nicht stammen, bekannt sein und die Vertragspartei muss mit deren Geltung einverstanden sein. Schon daraus ergibt sich, dass die AGB so platziert werden müssen, dass sie auch zur Kenntnis genommen werden können.
Gerne werden wir auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten und bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfen oder rechtssichere AGB für Sie erstellen.