Elektrofahrzeuge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Nicht zuletzt durch das angekündigte Ende von Verbrennerfahrzeugen wird auch…
U+C Rechtsanwälte kündigen Veröffentlichung einer Gegnerliste an
Unter Berufung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 – 1 BvR 1625/06) zur Veröffentlichung von Gegnerlisten hat die Kanzlei U+C Rechtsanwälte nun angekündigt, eine solche ab dem 01.09.2012 auf ihrer Internetseite einzustellen. Das ist deswegen besonders pikant, weil die Kanzlei U+C Rechtsanwälte vor allem für den Ausspruch von Abmahnungen wegen Pornofilmen bekannt ist. Insofern könnte mit der Veröffentlichung einer solchen Liste durchaus eine gewisse „Prangerwirkung“ verbunden sein. Ob die Veröffentlichung daher unter Hinweis des Beschlusses, der sich gerade nicht auf Privatpersonen bezog, rechtlich zulässig ist, darf bezweifelt werden.