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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Umgehung des Gegenanwalts – § 12 BORA – Rechtsanwalt Rainer Munderloh

Derzeit erreichen uns zahlreiche Anfragen von Mandanten, die wir gegenüber der Kanzlei Munderloh vertreten. Offensichtlich wird eine Vielzahl von Abgemahnten gleichwohl direkt angeschrieben. Ein derartiges Vorgehen ist berufsrechtlich unzulässig. § 12 Abs. 1 BORA statuiert das Verbot, sich als Anwalt unmittelbar an einen in derselben Sache anwaltlich vertretenen Beteiligten zu wenden, also den Gegenanwalt zu umgehen. Dieses Verbot dient dem Schutz des gegnerischen Mandanten und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Der Gegner soll insbesondere davor geschützt werden, durch den unmittelbaren Kontakt in eine Drucksituation zu geraten oder überrumpelt zu werden.

Wer sich anwaltlich vertreten lässt und gleichwohl vom gegnerischen Anwalt direkt kontaktiert wird, sollte sich unverzüglich mit seinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Lassen Sie sich durch dieses berufsrechtlich unzulässige und meiner Einschätzung nach unseriöse Vorgehen keinesfalls beeindrucken.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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