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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Negele Zimmel Greuter Beller – Family Blue – Family Castle

Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller

Rechteinhaber: DBM Videovertrieb GmbH

Betroffenes Werk: Family Blue – Family Castle

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Gerade in Fällen, in denen die Abmahnung dem genannten Titel nach auf einen Pornofilm schließen lässt, neigen viele Betroffene dazu, die Abmahnung unter den Tisch zu kehren. Oft überwiegt hier ein Gefühl der Peinlichkeit, so dass in einigen Fällen eher in den sauren Apfel gebissen und eine Zahlung geleistet wird, obwohl dies vielleicht gar nicht oder zumindest der geforderten Höhe nach nicht erforderlich wäre. Betroffene sollten sich insoweit nicht mit unnötiger Scham beladen, sondern auch hier eine anwaltliche Beratung ins Auge fassen. Anwälte unterliegen generell der Schweigepflicht, so dass die Beratung keinen Nachteil, wohl aber sehr viele Vorteile im Hinblick auf mögliche Reaktionen auf die Abmahnung mit sich bringt.

Ein häufiger Angriffspunkt bei Abmahnungen aus dem Bereich der Pornographie sind die angesetzten Gebührenstreitwerte. Aus meiner Sicht können diese schon wegen des üblicherweise kleineren Absatzmarktes nicht wie bei bekannten Hollywood-Produktionen angenommen werden. Sind aber die Gegenstandswerte niedriger, so führt dies natürlich auch zu einer Reduzierung der Zahlungsforderung, die höchstens beansprucht werden kann.

Gerne können Sie unsere Beratungsanfrage nutzen. Zudem können Sie sich vorab über die Kosten der Beratung informieren.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer