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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Hamburg: Rechtswidrige Kündigung von Flatrate durch o2/Alice

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 26.03.2013, Az.: 312 O 170/12 entschieden, dass es rechtswidrig ist, wenn bei einem bestehenden Telekommunikationsvertrag nur bestimmte Zusatzleistungen gekündigt werden, der Vertrag im Übrigen aber aufrechterhalten bleiben soll.

Im konkreten Fall bot die Beklagte als zusätzliche Option zu einem bestehenden Telekommunikationsvertrag den o2/Alice-Flatrate-Tarif „talk4free europa & more“ an. Einigen Kunden wurde diese zusätzlich vereinbarte Option gekündigt, gleichzeitig wurde aber am restlichen Vertrag festgehalten. Die Kündigungsfristen des zusätzlich gebuchten Tarifs (4 Wochen) und des Hauptvertrages (24 Monate) unterschieden sich dabei erheblich. Nach Ansicht des Gerichts stelle dies eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar. Ein solcher Vertrag sei einheitlich zu beurteilen; wäre es möglich die Zusatzoption kurzfristig zu kündigen, während der restliche Vertrag noch eine erhebliche Laufzeit hätte, so resultiere daraus eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Eine solche Klausel teile künstlich auseinander, was nach der Vorstellung des Kunden zusammengehöre.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer