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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Celle: Unverbindliche Flugzeiten unzulässig

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 07. Februar 2013, Az.: 11 U 82/12 entschieden, dass eine nachträgliche Änderung der Flugzeiten, welche sich der Reiseveranstalter durch AGB-Regelung offengehalten hatte, unzulässig ist.

Entsprechende Klauseln seien unwirksam, da sie gegenüber dem Reisenden zum Ausdruck brächten, die Flugzeiten könnten sich jederzeit ohne Begründung ändern. Die Reiseplanung von Fluggästen wird aber entscheidend durch die Flugzeiten mitbestimmt. Wäre eine solche Angabe tatsächlich unverbindlich, so könnte der Reiseveranstalter nachträglich die begehrten Flugzeiten in weniger begehrte Zeiten ändern um anschließend mit den wieder frei gewordenen begehrten Flugzeiten erneut zu werben. Neue Flugzeiten führen aber zu einer Änderung der vertraglichen Leistung welche nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich sein soll.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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