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OLG Köln: Keine Irreführung durch Bezeichnung „7-Tages-Reise“ bei nur 6 Übernachtungen
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 22.01.2013, Az.: 6 W 17/13 entschieden, dass die Bewerbung eines Angebots als „7-Tages-Reise“ auch dann nicht irreführend ist, wenn es sich dabei lediglich um 6 Übernachtungen handelt.
Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher erwartet bei dem Angebot einer 7-tägigen Reise nicht, dass diese tatsächlich 7 Tage (entsprechend 7 x 24 Stunden) dauert. Vielmehr ist es bei Reisen üblich, „dass sowohl der Anreise- als auch der Abreisetag als Reisetage mitgezählt werden, so dass von einer siebentägigen Reise bereits dann gesprochen werden kann, wenn diese sechs Übernachtungen umfasst. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Reiseangebot – wie bei dem der Antragsgegnerin – optional auch An- und Abreise umfasst.“