Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
AG Cloppenburg: Widerrufsrecht auch für Unternehmer
Das AG Cloppenburg hat mit Urteil vom 02.10.2012, Az. 21 C 193/12, entschieden, dass (auch) Unternehmern ein Widerrufsrecht zusteht, wenn die Widerrufsbelehrung Bestandteil der AGB ist, ohne eine Einschränkung auf Verbraucher vorzusehen.
Im konkreten Fall hatte ein Händler die Widerrufsbelehrung in seine AGB aufgenommen, ohne den einleitenden Zusatz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ zu verwenden. Nach Ansicht des Gerichts sei damit ein vertragliches Widerrufsrecht auch gegenüber Unternehmern vereinbart worden.
Praxishinweis: der BGH hatte mit Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 123/10 entschieden, dass der Zusatz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ zulässig ist. Um unnötige Retouren von Unternehmern zu verhindern, sollten Online-Händler daher in ihre AGB diese Einschränkung aufnehmen.